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Arbeitshilfe Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel

Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen sieht das Aufenthaltsgesetz die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Passpflicht vor. Da es gerade für humanitäre Aufenthaltstitel davon zahlreiche Ausnahmen gibt, hat das Referat Migration und Integration des deutschen Caritasverbands e.V. die Arbeitshilfe aktualisiert.

Die Arbeitshilfe „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, verpflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ bietet je nach Aufenthaltstitel einen schnellen Überblick, ob jemand verpflichtet ist, für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einen Pass vorlegen muss und ob es die Möglichkeit gibt, deutsche Passersatzpapiere zu erhalten.

Die Arbeitshilfe ist hier zu finden.