Zum 1. Januar 2025 haben sich verschiedene Bemessungsgrenzen verändert, weswegen die Mindesteinkommensgrenzen für bestimmte Aufenthaltstitel sich verändert haben.
Für die Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums sind die Orientierungsbeträge für die Lebensunterhaltssicherung deutlich gestiegen, weil bereits im Sommer vergangenen Jahres die BAföG-Sätze angehoben wurden. So werden nun für Studierende (§ 16b AufenthG) monatlich 992 Euro netto statt 934 Euro vorausgesetzt.
Relevant für Geflüchtete ist vor allem, dass der Orientierungsbetrag für § 16g AufenthG (Alternative zur Ausbildungsduldung) merklich gesunken ist. Hier liegt der Orientierungsbetrag nun bei 666 Euro.
Die gesamte aktualisierte tabellarische Übersicht zu den erforderlichen Mindest- bzw. Orientierungsbeträgen bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken: HIER