Der Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: die Beschäftigungsquote der 2015 nach Deutschland zugezogenen Schutzsuchenden belief sich neun Jahre nach dem Zuzug auf 64 Prozent, im Vergleich zu 70 Prozent in der Gesamtbevölkerung. Nach dem ersten Jahr lag die Quote dagegen bei 10 Prozent.
Hürden im Integrationsprozess als Grund der geringeren Beschäftigungsquote
Die zuerst geringe Beschäftigungsquote wird der Benachteiligung von Geflüchteten gegenüber der einheimischen Beschäftigung zu Beginn des Integrationsprozess zugeschrieben: diese sind, erstens, traumatische Erfahrungen in den Herkunftsländern oder auf der Flucht, die höhere Krankheitsrisiken mit sich bringen, zusammen mit durch die Flucht begründete mangelnde Vorbereitung auf die Migration. Zweitens, geringeres Niveau anerkannter Abschlüsse aufgrund unterschiedlicher Bildungssysteme, sowie drittens, Kontextfaktoren, vor allem die Dauer des Asylverfahrens, unklare Bleibeperspektiven, Beschäftigungsverbote in der ersten Ankunftsphase, Wohnsitzauflagen, eingeschränkter Berufszugang und Diskriminierung.
Außerdem lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen Männern und Frauen erkennen: während geflüchtete Männer zu 76 Prozent arbeiten und damit über dem Durchschnitt der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland liegen, tun geflüchteten Frauen dies zu 35 Prozent. In den Folgejahren der Migration rücken dabei vor allem ungleiche Verwertungschancen in den Vordergrund: Frauen haben zwar vergleichbare Ressourcen wie Männer, erzielen damit aber auf dem Arbeitsmarkt geringere Erträge. Als zentrale Hürde kann dabei der unzureichende Zugang der Kinderbetreuung genannt werden. Altersunterschiede gibt es dabei nur bei der Gruppe der über 50-Jährigen: deren Beschäftigungsquote lag mit 45 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt.
Arbeit in systemrelevanten Berufen
Im Jahr 2023 war das Einkommen der zugezogenen Geflüchteten im Vergleich zum Jahr 2015 fast doppelt so hoch: werden Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte miteinbezogen, sind die mittleren Verdienste von 1.191 Euro auf 2.297 Euro angestiegen. Damit sind sie knapp über der Niedriglohnschwelle. Auch hier sind geschlechtsspezifische Unterschiede zu erkennen, das durchschnittliche Einkommen von Frauen ist näher an der Niedriglohnschwelle zu verorten. Gemäß der steigenden Beschäftigungsquote sinkt der Leistungsbezug. So konnten 84 Prozent der 2015 zugezogenen ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Leistungen bestreiten.
Geflüchtete arbeiten dabei vor allem in systemrelevanten, manuellen und Engpass-Berufen. 61 Prozent der geflüchteten Frauen und 59 Prozent der Männer übten sieben bis acht Jahre nach dem Zuzug systemrelevante Arbeit aus. Gleichzeitig lassen sich große regionale Unterschiede bei Beschäftigung erkennen, dies ist mit dem Status des regionalen Arbeitsmarkts zu begründen. Gerade aber bezüglich Qualifizierungsmaßnahmen und der Anerkennung von Berufsabschlüssen besteht Verbesserungspotenzial.
Die ganze Studie ist hier zu finden.
