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Kurzübersicht über den Übergang von der Ausbildungsduldung in die "+2-Regelung"

Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) hat eine Kurzübersicht herausgegeben, die erklärt, wie die sogenannte 3+2-Regelung funktioniert. Geflüchtete mit Ausbildungsduldung können unter bestimmten Bedingungen im Anschluss an die Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre bekommen.

Die Kurzübersicht zeigt:

  • was die 3+2-Regelung bedeutet
  • wann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden muss
  • welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
  • wie man mögliche Herausforderungen meistern kann

und beinhaltet eine übersichtliche Checkliste.

Sie finden die Kurzübersicht hier auf der Website des NUiF.