Für die Förderung kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 249 Beschäftigten in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information des Paritätischen unter diesem Link.